Rechtliche Hinweise und Teilnahmebedingungen zum Gewinnspiel
§ 1 Allgemeines
(1) Veranstalter dieses Gewinnspiels ist Toyota Austria GmbH, Vienna Twin Towers, Turm A, 23. OG, Wienerbergstraße 11, A-1100 Wien (nachfolgend "Toyota" genannt). Für die Organisation, Abwicklung sowie Preisbereitstellung ist Toyota zuständig und verantwortlich.
(2) Dieses Gewinnspiel richtet sich an alle Personen, die am Gewinnspiel im Gewinnspielzeitraum teilnehmen.
(3) Sämtliche in diesen Teilnahmebedingungen verwendete Personen- und Funktionsbezeichnungen in der männlichen Form gelten auch in der weiblichen Form.
§ 2 Teilnahmeberechtigung
(1) Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben (nachfolgend "Teilnehmer" genannt), sowie einen Führerschein der Klasse B besitzen.
(2) Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter von Toyota einschließlich deren Angehörige.
(3) Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist nicht abhängig vom Erwerb einer Ware. Die Gewinnchancen werden dadurch auch nicht erhöht.
(4) Toyota behält sich das Recht vor, die Identität und Teilnahmeberechtigung jedes Teilnehmers zu überprüfen.
§ 3 Gewinn
(1) Toyota Austria verlost eine einmonatige Probefahrt mit einem Toyota C-HR PHEV.
(2) Der Preis wird von Toyota unentgeltlich zur Verfügung gestellt und kann nicht in Bargeld ausgezahlt oder gegen andere Preise eingetauscht werden.
(3) Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten werden.
(4) Der Gewinn kann nachträglich aberkannt und/oder zurückgefordert werden, wenn er durch Manipulation oder sonstigen Verstoß gegen die anwendbaren Gesetze oder gegen diese Teilnahmebedingungen erlangt wurde.
§ 4 Teilnahme:
(1) Die Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich im Zeitraum vom 3.3.2025 – 2.6.2025 mittels Anmeldung zum allgemeinen Toyota Austria Newsletter möglich.
(2) Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe des Namens und der E-Mail-Adresse des Teilnehmers erforderlich; der Teilnehmer hat dafür zu sorgen, dass diese Daten aktuell und richtig sind.
(3) Mit der Teilnahme akzeptiert der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen des Gewinnspiels.
§ 5 Auswahl und Bekanntgabe der Gewinner
(1) Die Auswahl des Gewinners erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit durch Toyota.
(2) Die Gewinner werden ausschließlich schriftlich per E-Mail über die vom Teilnehmer angegebene E-Mail-Adresse verständigt.
§ 6 Annahme des Gewinns
(1) Der Gewinner muss den Gewinn innerhalb von 10 Tagen annehmen, indem er Toyota eine Bestätigung per E-Mail mit seinen vollständigen Kontaktdaten (das sind: Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Geburtsdatum) sowie Scan eines amtlichen Lichtbildausweises retourniert. Für die Richtigkeit dieser Daten ist der Teilnehmer verantwortlich.
(2) Meldet sich der jeweilige Gewinner nicht rechtzeitig auf die Gewinnbenachrichtigung von Toyota, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und ein anderer Gewinner wird von Toyota ausgelost.
§ 7 Störungen im Ablauf; Haftung
(1) Toyota behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit bei Vorliegen von wichtigen Gründen und unter Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmer zu beenden. Von diesem Recht macht Toyota dann Gebrauch, wenn technische Gründe seine ordnungsgemäße Fortsetzung unmöglich machen, der Verdacht des Missbrauchs des Gewinnspiels besteht oder das Gewinnspiel aus rechtlichen Gründen unzulässig ist. Dem Teilnehmer stehen in diesem Fall keinerlei Ansprüche gegenüber Toyota zu.
(2) Toyota hat das Recht, Teilnehmer von dem Gewinnspiel auszuschließen, die den Teilnahmevorgang oder das Gewinnspiel manipulieren bzw. dies versuchen oder gegen die Spielregeln verstoßen. Dies gilt ebenso hinsichtlich Teilnehmern, die falsche Angaben zu ihrer Person machen.
(3) Toyota haftet nur für Schäden, die von Toyota oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen (i) leicht fahrlässig, jedoch nur bei Verletzung von Kardinalpflichten, (ii) grob fahrlässig oder (iii) vorsätzlich verursacht wurden.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Das Gewinnspiel unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Gerichtsstand ist Wien.
(2) Sollten einzelne Regelungen innerhalb dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt.